Unsere Kanzlei bietet hervorragende Übersetzungsdienste für rechtliche Dokumente (z.B. Verträge, Gerichtsurteile, Gesellschaftsunterlagen, Gutachten, Schriftsätze, etc.) an. Es werden ausschließlich Aufträge für Übersetzungen angenommen, die folgende Sprachen betreffen:
Übersetzungsleistungen rechtlicher Unterlagen, die von einem kompetenten und sorgfältigen Rechtsanwalt ausgeführt werden, zeichnen sich durch einen besonderen Mehrwert aus: von einem mit der Materie vertrauten Fachmann werden Nuancen und Details wahrgenommen, die bei der Übersetzung durch einen nicht fachlich geschulten Übersetzungsdienst verloren gehen oder missverstanden werden können.
Helmut Schaller ist unter der Nr. 13085 als amtlich beeidigter Übersetzer beim Landgericht Mailand zugelassen, sowie unter der Nr. 2752 als amtlich geprüfter Übersetzer im von der Handelskammer Mailand geführten Expertenregister eingetragen, in Bezug auf die drei oben genannten Sprachen.
Falls gewünscht und ausdrücklich im Beratungsvertrag vereinbart, kann die Kanzlei den rechtlichen Inhalt von Dokumenten überprüfen, soweit das italienische Recht auf die entsprechenden Unterlagen Anwendung findet.
Alle Informationen und Unterlagen, die der Kanzlei im Rahmen eines Übersetzungsauftrags zur Verfügung gestellt werden, werden strengstens vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.